Wissenswertes zum Thema Abluftsteuerungen

Wissenswertes zum Thema Abluftsteuerungen

Wissenswertes zum Thema Abluftsteuerungen

Sicherheitseinrichtungen unterliegen der Bauordnung und sind nur zulässig, wenn sie das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) tragen!
Quelle: Landesbauordnung § 20 Bauprodukte (1)

Achten Sie beim Kauf auf die DIBt-Zulassung!

Ihre Abluftsteuerung (Fensterkontaktschalter) sollte unbedingt eine DIBt-Zulassung besitzen. So stellen Sie maximale Sicherheit sicher – und auch der Schornsteinfeger achtet auf diese Prüfung.

Auszug aus der Feuerungsverordnung (§ 4 Abs. 2 FeuVO)

§ 4 Aufstellung von Feuerstätten

  1. Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Lüftungs-/Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner) abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn
    1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird, oder
    2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, oder
    3. die Abgase der Feuerstätten über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden, oder
    4. durch Bauart/Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
  2. Bauherren bzw. Eigentümer der Feuerungsanlage sind verpflichtet, die Vorschriften der Feuerungsverordnung einzuhalten.

Quelle: Ministerialrat van Hazebrouck, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, 04.06.2009

Was ist eine Abluftsteuerung?

Eine Abluftsteuerung schaltet eine Abluftanlage zuverlässig ab, solange nicht definierte Bedingungen erfüllt sind (z. B. geöffnetes Fenster). Das bekannteste Beispiel ist die Dunstabzugssteuerung.

Wann wird sie benötigt?

Immer dann, wenn im selben Wohnraumverbund sowohl eine Abluftanlage (Dunstabzugshaube, Badlüfter, Ablufttrockner etc.) als auch eine raumluftabhängige Verbrennungsstätte (Kaminofen, Gastherme etc.) vorhanden ist. Ziel ist der Druckausgleich, damit kein Unterdruck entsteht, der Rauch oder das giftige Gas CO (Kohlenmonoxid) aus der Feuerstätte in den Raum zieht.

Ablufttrockner & andere „stromhungrige“ Abluftanlagen

Dunstabzugssteuerungen schalten typischerweise bis 5 A. Für Abluft-Wäschetrockner oder andere leistungsstarke Geräte werden Abluftsteuerungen mit stärkerem Relais benötigt (z. B. 16 A). Technisch sind diese ähnlich aufgebaut, durch die größere Bauform passt jedoch nur ein Relais ins Gehäuse – daher besitzen solche Leistungsschalter keine DIBt-Zulassung, da das DIBt Redundanz (doppelte Ausführung sicherheitsrelevanter Bauteile) fordert. Beispiele:

  • Funk-Abluftsteuerung FDS 216 (300460) im Zwischenstecker-Gehäuse
  • Kabel-Abluftsteuerung KDS 116 (300750) in der Einbaudose mit Schraubklemmen

Gastherme im fensterlosen Bad – was tun?

Ist kein Fenster vorhanden (z. B. fensterloser Sanitärraum), sollte die Gastherme den Badlüfter freigeben bzw. sperren. Ideal ist ein potenzialfreier Kontakt in der Therme, der signalisiert, ob gezündet/geheizt wird. Da diese Kontakte nur geringe Lasten schalten, übernehmen spezielle Abluftsteuerungen die Ansteuerung des Lüftermotors über ein Relais.

Lösungen

  • Funk: Set FGS 170 (300714) – Sender (fragt potenzialfreien Kontakt der Gastherme ab, 230 V) + Empfänger mit Relaiskontakt (schaltet Badlüfter), batterielos. Für Nebenraum gibt es FGS 170-E (300701) als vorkodierten Zusatzempfänger.
  • Kabel: KGS 116 (300715) – Kabel-Gasthermen-Steuerung; schaltet bis 16 A (im Gegensatz zur Funk-Variante mit 5 A), damit können mehrere Lüfter über ein Relais betrieben werden.