MAK – Abkürzung für „maximale Arbeitsplatzkonzentration“
Das ist die Konzentration eines Gases, der ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz über 8 Stunden täglich, 5 Tage pro Woche, während seiner Lebensarbeitszeit ausgesetzt werden darf. Die MAK-Richtlinie wurde 2006 präzisiert und von der TRGS 900 abgelöst, die Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) sind dabei nicht verändert worden.
Sowohl für CO als auch für CO2 gibt es bei Elektrotechnik Schabus einige Warngeräte, daher beschränken wir uns auf die Betrachtung dieser beiden Stoffe. Wir sprechen z.B. bei den CO2-Warngeräten weiter von der MAK, da dieser Begriff klarer ausdrückt, was gemeint ist. Die Angaben zu den Konzentrationen in der MAK wurden in mg / m³ gemacht, wir rechnen in der Sensorik aber mit ppm (parts per million oder 1 Teil von einer Millionen Teile).
Kohlenmonoxid | CO | 35 mg / m³     entspricht 30 ppm |
Kohlendioxid | CO2 | 9100 mg / m³ entspricht 5000 ppm |
Wenn wir also bei den CO2-Warngeräten GX-D1 und GX-D2 davon sprechen, dass wir bereits bei der halben MAK warnen, so liegt die Haupalarm-Warnstufe bei 2500 ppm CO2.
Bei allen Kohlenmonoxid-Warngeräten orientieren wir uns hingegen an der DIN EN 50291, die die 30 ppm als unterste Alarmstufe sieht, bei der erst ab 2 Stunden Exposition gewarnt wird. Unsere Profi-CO-Melder der C300-Serie können aber auf Kundenwunsch ab Werk so parametriert werden, dass sie bereits bei 30 ppm CO sofort alarmieren.