DIBt Zulassung

Das Deutsche Institut für Bautechnologie DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.

Hauptsächlich kommen Sie damit in Kontakt, wenn Ihr Kaminkehrer den Einbau einer Abluftsteuerung fordert, vornehmlich mit DIBt-Zulassung. Doch was ist das jetzt genau?

Es ist so, dass es für Abluftsteuerungen keine Prüfnorm gibt. Daher beauftragen wir Hersteller den TÜV mit einer Prüfung und Prüfroutinen, die wir uns in weiten Grenzen selbst überlegen dürfen. Der TÜV ist in diesem Fall ein Dienstleister. Würden wir den TÜV damit beauftragen, ein bestimmtes Gerät auf die Einhaltung seines Gewichts, einer Farbgebung oder auf einen Eckenradius hin zu überprüfen, so würde der TÜV das machen und uns anschließend ein Zertifikat ausstellen, welches nur besagt, dass das Gerät „XYZ-500“ TÜV-geprüft ist.

Mit einem TÜV-Zertifikat allein kann kein Kaminkehrer etwas anfangen, er kann nicht nachvollziehen, was wir da eigentlich haben prüfen lassen und so kommt das DIBt ins Spiel. Das DIBt darf die TÜV-Prüfungsunterlagen einsehen, also die Unterlagen, die außer dem Hersteller sonst niemand zu Gesicht bekommt, und bewertet anhand dieser Unterlagen, ob wir bei den Prüfungen ausreichend auf die Sicherheit der Geräte geachtet haben.

Also z.B. sollte bei Kabel Abluftsteuerungen immer auch eine Kabelbruchsicherung verbaut sein, relevante Bauelemente wie Relais oder Reedkontakte müssen doppelt / redundant vorhanden sein oder wenn einige Bauteile nicht wie gewünscht zusammen spielen, darf die Abluft keinesfalls freigegeben werden.

Mit dieser DIBt-Zulassung, die Sie sich beim entsprechenden Produkt herunterladen können, zeigen Sie Ihrem Kaminkehrer, dass Sie sich für das richtige und auf Sicherheit geprüfte Produkt entschieden haben. Wir hingegen dürfen das Ü-Zeichen, oft noch in Verbindung mit der Zulassungsnummer auf unsere Geräte und in die Anleitung drucken.
Wenn Sie die Titelseite einer solchen Zulassung betrachten, wird Ihnen bald das bis-Datum unter Geltungsdauer auffallen. Das bedeutet nicht, dass das Gerät nach diesem Datum seine Zulassung verliert, sondern nur, dass die Zulassung als Schriftstück abläuft, denn es wird alle 5 Jahre vom DIBt neu überprüft, ob wir in der Produktion etwas verändert oder ganz andere Bauteile verwendet haben, also ob das zu diesem Zeitpunkt vertriebene Produkt noch der Zulassung entspricht. Nach Ablauf der Geltungsdauer lassen wir die Zulassung immer wieder erneuern, bis tatsächlich mal ein neues Gerät am Markt erscheint. Wenige Tage nach Erneuerung und Prüfung unsererseits, stellen wir die neue DIBt-Zulassung auch wieder zum Download zur Verfügung.