Produkte müssen vor Inverkehrbringung mit der CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn auf sie infolge Ihrer Art und/oder Beschaffenheit eine EU-Richtlinie angewandt werden kann. Für Elektrogeräte trifft das immer zu. Ein Hersteller bestätigt somit, dass seine Produkte den geltenden europäischen Richtlinien entsprechen, wenn er die Produkte mit dem CE Zeichen versieht und prüft in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen. Produkte, die mit CE-Kennzeichnung versehen sind, gewährleisten die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind und laufend aktualisiert werden.