Abluftsteuerungen
Gemäß der aktuellen Feuerungsverordnung (§4 Abs. 2 FeuVO) dürfen eine raumluftabhängige Feuerstätte (Holz-, Kohleofen, Gastherme, etc.) und ein Abluftventilator (Dunstabzugshaube, Lüftungsanlage, Abluft-Wäschetrockner, etc.) nur dann gleichzeitig betrieben werden, wenn ein Druckausgleich ausschließlich durch Frischluftzufuhr gewährleistet ist. Grund dafür ist, dass bei einem Verbrennungsvorgang in geschlossenen Räumen ein Unterdruck entstehen kann, wenn parallel ein Abluftsystem aktiviert ist, d.h. der Abluftventilator zieht aus der Feuerstätte die gefährlichen Gase, wie z.B. Kohlenmonoxid, die lebensbedrohlich auf den Menschen wirken können.
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